BGB § 282 Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2
[ Auszug: Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger
unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der
Leistung verlang ... ]